Allgemeine Geschäftsbedingungen - Madame Dakar Reisen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet der Kunde MadameDakarReisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch MadameDakarReisen zustande. Der Kunde erhält hierzu kurzfristig nach der Anmeldung eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

2. Bezahlung

Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Der Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Die Reisepapiere werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Reisebestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie sonstige Gebühren werden sofort fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies MadameDakarReisen zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittgebühren, vorausgesetzt ist, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich nach den Angaben in der Reisebeschreibung des schriftlichen Angebotes von MadameDakarReisen und dem Detailprogramm.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen der Reiseroute und Unterkünfte, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von MadameDakarReisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisanpassung

MadameDakarReisen behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann MadameDakarReisen  den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MadameDakarReisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber MadameDakarReisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MadameDakarReisen verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für MadameDakarReisen nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat MadameDakarReisen den Reisenden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung MadameDakarReisen gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MadameDakarReisen. Dem Kunden wird verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MadameDakarReisen eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651 i Abs. 2 BGB). MadameDakarReisen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Es werden folgende Stornobeträge berechnet:

Bis zum 89. Tag vor Reiseantritt eine Entschädigung (Bearbeitungs-gebühren) von 50,- € pro Person. Ab dem 88. bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises, ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises, danach oder bei Nichtantritt der Reise stehen MadameDakarReisen 90% des Reisepreises zu.


Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. MadameDakarReisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende MadameDakarReisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: A. Bis 14 Tage vor Reiseantritt. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. B. Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung von MadameDakarReisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag vom Reisenden gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Die Haftung von MadameDakarReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt werden oder soweit der Reiseveranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MadameDakarReisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bootsfahrten, Tauchen, Quad, Buggy etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen „optionale Aktivitäten“ gekennzeichnet werden. Diese werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.

10. Hinweis auf Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisekrankenversicherung.

11. Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von MadameDakarReisen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die MadameDakarReisen verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MadameDakarReisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. lm Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zuzutragen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn MadameDakarReisen keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde MadameDakarReisen hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von MadameDakarReisen verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem MadameDakarReisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Reisende eventuell erforderliche Einreisedokumente rechtzeitig vor der Reise zu beschaffen und Fristen sowie die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu beachten. Sofern der Reisende die Reise wegen fehlender oder falscher Einreisedokumente oder wegen sonstiger Verstöße gegen die Einreisebestimmungen des Reiselandes nicht antreten kann, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 6 zu verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig informieren, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und verwiesen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Veranstalter

MadameDakarReisen
Béatrice Soupez   
Gauweg 9c
D - 51067  Köln / Cologne

Tel.: +49 (0)221 - 8 80 75 89  
Mobil: +49 (0)151 - 50 70 68 10
e-Mail: beatrice.soupez[at]MadameDakarReisen.de

Steuer Nr.:     218/5237/3060
USt-IdNr.:      DE 263 859 363